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Wechsel und Abhängigkeit

Ein zweiter KI-Anbieter schafft erst dann Spielraum, wenn Daten, Abläufe und Qualitätsprüfung den Wechsel mittragen.

Am 24. April 2025 veröffentlichte die Schweizer Finanzmarktaufsicht FINMA die Ergebnisse einer Umfrage bei rund 400 Finanzinstituten. Etwa die Hälfte setzte KI bereits ein oder entwickelte erste Anwendungen. Kleinere Institute nutzten dafür häufig ausschliesslich extern entwickelte Lösungen. Wenn ein solcher Dienst ausfällt oder seine Bedingungen ändert, was lässt sich dann tatsächlich wechseln? [1]

Symbolischer Arbeitsplatz eines Schweizer Unternehmens mit zwei Monitoren und vorbereiteten Netzwerkverbindungen; kein bestimmter Betrieb.
Symbolbild für die Vorbereitung eines Wechsels zwischen KI-Diensten.

Auf einen Blick

Ein zusätzlicher Modellzugang ist noch keine zweite funktionierende Arbeitsweise. Daten, Anweisungen, Schnittstellen, Prüfverfahren und Zuständigkeiten müssen zum Ersatz passen.

Die FINMA beobachtet wachsende Abhängigkeiten von externen KI-Diensten bei Finanzinstituten. Ihre Aufsicht gilt dieser Branche. Für andere Unternehmen bietet der Befund einen Anlass zur Prüfung, aber keine unmittelbar übertragbare Vorschrift. [1, 2]

Ein Wechsel kann geplant werden; ob er die gleiche Aufgabe mit ausreichender Qualität erfüllt, zeigt erst ein Versuch mit echten Anforderungen und zulässigen Testdaten. [3, 5]

Der Ausfall beginnt vor dem Ausfall

Die FINMA nennt in ihrer Umfrage Chatbots, Texterstellung und Prozessoptimierung als Anwendungen. Die meisten befragten Institute nutzen neben eigenen Entwicklungen externe Dienstleister. Das ist zunächst eine Arbeitsteilung: Ein Anbieter stellt Modell und Betrieb, das Institut kennt Zweck, Daten und Folgen der Antworten. [1]

Schon hier entsteht eine erste Form von Abhängigkeit. Ein Unternehmen kann zwei Verträge besitzen und dennoch nur einen tatsächlich eingespielten Ablauf. Wer weiss, welche Dokumente an das Modell gehen? Wo liegen die Anweisungen, mit denen eine Antwort erzeugt wird? Wer beurteilt, ob sie in einem anderen System noch brauchbar ist?

Die FINMA warnte bereits 2024 vor Modellrisiken, Datenproblemen, IT-Risiken und wachsender Abhängigkeit von Drittparteien. Diese Risiken können zusammenfallen. Ein Ersatzmodell ist erreichbar, aber die Daten fehlen; Daten sind vorhanden, aber die Antworten passen nicht zum bisherigen Verfahren. [2]

Fünf Schichten eines KI-Anbieterwechsels: Daten, Kontext, Anschluss, Qualität und Betrieb.
Die fünf Schichten eines Anbieterwechsels – vom Zugriff auf Daten bis zur Entscheidung im Betrieb. Bild: Ingomar Clemens Bensberg.

Was lässt sich mitnehmen?

Beim Wechsel eines gewöhnlichen Speicherdienstes steht oft der Export von Dateien im Vordergrund. Bei KI ist die Datei nur ein Teil des Arbeitszusammenhangs. Zu ihm gehören die verwendeten Daten, die Auswahl und Aufbereitung dieser Daten, die Anweisungen an das Modell, die Verbindung zu anderen Programmen und die Regeln für menschliche Kontrolle.

Diese fünf Schichten sind ein redaktionelles Prüfraster, kein technischer Standard. Sie erklären, warum ein identischer Eingabetext bei zwei Modellen noch keinen gleichwertigen Dienst ergibt. Ein anderes Modell kann anders zusammenfassen, andere Stellen übergehen oder dieselbe Aufgabe nur nach einer neuen Anweisung zuverlässig erfüllen. Deshalb muss die Qualität an der konkreten Aufgabe geprüft werden. Das freiwillige KI-Risikokonzept des US-Instituts NIST verlangt unter anderem, Risiken von Drittanbietern zu erfassen und für besonders riskante fremde KI-Systeme Vorkehrungen bei Störungen vorzusehen. [5]

Besonders deutlich wird die Grenze bei Personendaten. Der Eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte hält fest: Wer ihre Bearbeitung an einen Auftragsbearbeiter auslagert, bleibt dafür verantwortlich. Auch bei einem neuen Dienst müssen dessen Weisungen, Sicherheit, Unterauftragnehmer und allfällige Übermittlungen ins Ausland geprüft werden. Ein technischer Wechsel allein verschiebt diese Verantwortung nicht. [3]

Vier Stufen, ein Unterschied

Ein Unternehmen kann auf mehreren Stufen wechseln. Zuerst besteht nur eine vertragliche Möglichkeit: Ein anderer Anbieter wäre grundsätzlich erreichbar. Auf der zweiten Stufe kann das Unternehmen Daten und Konfigurationen in verwendbarer Form herauslösen. Auf der dritten läuft die Aufgabe testweise über einen anderen Dienst. Auf der vierten bestehen auch Qualität, Datenschutz und Zuständigkeiten die Prüfung im vorgesehenen Einsatz.

Zwischen diesen Stufen liegt Arbeit. Eine Schnittstelle kann Anfragen weiterleiten. Sie kann jedoch nicht entscheiden, welche Abweichung in einer Kundenantwort noch hinnehmbar ist. Ein offenes Modell kann unabhängig betrieben werden; damit entstehen neue Aufgaben für Infrastruktur, Sicherheit und Wartung. Mehrere Anbieter können dieselbe fremde Infrastruktur nutzen. Die Zahl der Verträge verrät deshalb wenig über die Zahl unabhängiger Auswege.

Vier Stufen der Wechselbarkeit: erreichbar, übertragbar, ausführbar und verantwortbar.
Vier Stufen der Wechselbarkeit – vom Vertrag bis zum geprüften Ersatzbetrieb. Bild: Ingomar Clemens Bensberg.

Der Probewechsel

Ein Wechseltest lässt sich ohne erfundene Störung denken. Eine Firma nimmt eine begrenzte, rechtlich zulässige Auswahl ihrer üblichen Aufgaben: etwa das Zusammenfassen freigegebener Dokumente, das Finden einer Passage oder das Formulieren eines Antwortentwurfs. Sie lässt denselben Arbeitszweck über einen zweiten Weg bearbeiten. Fachpersonen vergleichen Vollständigkeit, Fehler, Bearbeitungszeit und nötige Nacharbeit. Das ist ein redaktionelles Beispiel, kein Bericht über ein bestimmtes Unternehmen.

Die entscheidende Beobachtung wäre nicht bloss, ob eine Antwort erscheint. Kommen die richtigen Unterlagen an? Bleibt eine frühere Entscheidung nachvollziehbar? Wer erkennt eine falsche Antwort, und wer darf den Ersatzweg freigeben? NIST nennt für KI-Systeme die laufende Beobachtung, Reaktion auf Vorfälle, Wiederherstellung und Änderungskontrolle. Sein Rahmen ist freiwillig; er ersetzt keine schweizerischen Rechts- oder Branchenpflichten. [5]

Ablauf eines Probewechsels mit vier Prüffragen zu Daten, Qualität, Recht und Rollen.
Ein begrenzter Probewechsel und die vier Fragen, an denen er scheitern oder gelingen kann. Bild: Ingomar Clemens Bensberg.

Leistung und Unabhängigkeit

Nicht jede Aufgabe benötigt dieselbe Modellleistung. Ein kleineres oder lokal betriebenes Modell könnte für eine eng begrenzte Tätigkeit genügen, während eine andere Aufgabe auf einem leistungsfähigeren externen Dienst beruht. Ob das zutrifft, kann weder aus dem Modellnamen noch aus einem allgemeinen Ranglistenplatz abgelesen werden. Der Vergleich braucht dieselben Aufgaben und zuvor festgelegte Qualitätsgrenzen.

Der FINMA-Risikomonitor 2025 beschreibt für beaufsichtigte Finanzinstitute, dass Auslagerungen Vorteile bringen und zugleich neue Abhängigkeiten schaffen. Er verweist besonders auf Unterbrüche kritischer Funktionen und auf die Konzentration bei Dienstleistern. Das ist eine branchenspezifische Beobachtung. Ihr allgemeiner Gedanke ist dennoch prüfbar: Ein Ersatz ist nur dann ein Ausweg, wenn die gemeinsame Abhängigkeit sichtbar wird. [4]

Vier Ersatzwege mit verbleibenden Abhängigkeiten: zweiter API-Anbieter, zweite Cloud, offenes Modell und eigener Betrieb.
Vier mögliche Ersatzwege und die jeweils verbleibende Abhängigkeit – eine qualitative Einordnung ohne Messwerte. Bild: Ingomar Clemens Bensberg.

Wer entscheidet über den Wechsel?

Technikteams können einen zweiten Zugang einrichten. Die Fachabteilung kennt die Folgen einer unvollständigen oder falschen Antwort. Datenschutzverantwortliche beurteilen den Umgang mit Personendaten. Die Leitung entscheidet, welche Unterbrechung tragbar ist und wer im Ernstfall umstellen darf. Keine dieser Rollen allein besitzt das ganze Lagebild.

Vielleicht zeigt sich KI-Souveränität eines Unternehmens weder am Standort jedes Rechners noch an der Zahl seiner Verträge. Sie zeigt sich an einer beobachtbaren Fähigkeit: den Zweck eines Dienstes zu benennen, seine Abhängigkeiten offenzulegen und einen Ersatz unter denselben Verantwortlichkeiten zu prüfen. Welche Aufgaben möchten wir auch bei einem Ausfall fortsetzen? Welche Qualitätsverluste würden wir dafür hinnehmen? Und bei welchen Entscheidungen müsste ein Mensch den Wechsel zuerst ausdrücklich freigeben?

Quellen

  1. FINMA, FINMA-Umfrage: Künstliche Intelligenz auf dem Vormarsch in Schweizer Finanzinstituten (24. April 2025), finma.ch.
  2. FINMA, Aufsichtsmitteilung zu Governance und Risikomanagement beim Einsatz von Künstlicher Intelligenz (18. Dezember 2024), finma.ch.
  3. EDÖB, Outsourcing (Auftragsdatenbearbeitung) (laufende Behördenseite, abgerufen am 12. Oktober 2026), edoeb.admin.ch.
  4. FINMA, Risikomonitor 2025 (17. November 2025), finma.ch.
  5. NIST, Artificial Intelligence Risk Management Framework (AI RMF 1.0) (2023), nist.gov, PDF.