Wissen & Technologie

Rechenzeit und Zugang

Zwischen leistungsfähigen KI-Rechnern und einem Standortvorteil liegen Zuteilung, Fachwissen und der Weg vom Versuch zum dauerhaften Dienst.

Am 2. Oktober 2026 öffnete die ETH Zürich ihr neues Programm AI Foundry für Bewerbungen. Aufgenommene, ETH-nahe Gründerteams sollen Zugang zum Supercomputer Alps und zu technischer Betreuung erhalten. Das Angebot umfasst bis zu 10'000 Stunden auf Grafikprozessoren pro Team. Doch wer kann ausserhalb eines solchen Programms in der Schweiz tatsächlich KI-Rechenleistung nutzen – und wofür? [1, 2]

Symbolische Ansicht eines Rechenzentrums mit einer Fachperson an einem Serverrack; keine konkrete Anlage.
Symbolbild für den Unterschied zwischen vorhandener Infrastruktur und nutzbarem Zugang.

Auf einen Blick

Alps ist eine Forschungsinfrastruktur mit mehreren Plattformen und Zugangsregeln. Vorhandene Rechner bedeuten nicht, dass jedes Unternehmen freie Kapazität abrufen kann. [3, 4]

Forschung, Unternehmensgründung und kommerzielle Nutzung folgen unterschiedlichen Wegen: Ausschreibung, Aufnahmeprogramm oder Vertrag. Ein weiterer Zugang für KMU ist bei HEARTS als Projektziel beschrieben. [3, 5, 6]

Stromverbrauch, Zahl der Grafikprozessoren und zugeteilte Rechenstunden messen Verschiedenes. Ob daraus eine brauchbare Anwendung entsteht, hängt auch von Daten, Fachleuten und späterem Betrieb ab. [7, 8]

Ein Rechner, mehrere Türen

Alps steht im Tessin. Das Schweizerische Hochleistungsrechenzentrum CSCS beschreibt ihn als Forschungsinfrastruktur für Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler aus der Schweiz und dem Ausland. Seine Kapazität wird in getrennten virtuellen Clustern genutzt. Organisationen betreiben darauf Plattformen mit eigenen Diensten, Regeln und Betreuung. Ein Teil dient der Wettervorhersage, ein anderer der Forschung an maschinellem Lernen. [4]

Hier zeigt sich eine Aufgabenteilung. Das CSCS stellt Infrastruktur und technische Grundlagen bereit. Programme und Plattformbetreiber entscheiden, welche Vorhaben Zugang erhalten und unter welchen Bedingungen. Eine Maschine kann vorhanden sein, während ein bestimmtes Team noch keinen nutzbaren Rechenplatz hat.

Die Swiss AI Initiative vergibt auf Alps Rechenzeit für Forschung an offenen KI-Grundlagen und Anwendungen von gesellschaftlicher Bedeutung. Kleine Projektanträge bis 32'000 Grafikprozessorstunden werden laufend geprüft; für grosse Vorhaben mit mehr als 500'000 Stunden gibt es eigene Ausschreibungen. Das sind Wege zu beantragter Forschungskapazität, keine allgemeine Zusage an jede Firma. [3]

Sechs Bedingungen für nutzbare KI-Rechenzeit: Hardware, Energie, Plattform, Zuteilung, Fachwissen und Dauerbetrieb.
Sechs Bedingungen für nutzbare Rechenzeit – von Hardware und Strom bis zu Zuteilung und Dauerbetrieb. Bild: Ingomar Clemens Bensberg.

Vom Labor zur Firma

Die AI Foundry verschiebt diese Grenze für einen ausgewählten Kreis. Sie verbindet Alps-Rechenzeit mit Fachleuten, die bereits am offenen Sprachmodell Apertus gearbeitet haben. Ihr Aufnahmeverfahren richtet sich an Forschende, Studierende und jüngere Absolventinnen und Absolventen mit ETH-Bezug, die ein KI-Unternehmen aufbauen wollen. Auch ein bewilligtes Kontingent ist noch kein Produkt: Daten müssen vorbereitet, Rechenläufe eingerichtet und Ergebnisse geprüft werden. [1, 2]

Für Unternehmen existiert daneben ein anderer Weg. Swisscom bietet nach eigenen Angaben Grafikprozessoren als Dienst sowie Zugänge zu betriebenen Modellen an. Das ist ein kommerzielles Angebot, kein Zugriff auf die Forschungszuteilung von Alps. Welche Leistung, Verfügbarkeit und Kosten ein Unternehmen erhält, wäre anhand eines konkreten Vertrags und einer konkreten Aufgabe zu prüfen. [5]

Das CSCS beschreibt mit HEARTS zudem ein Projekt, das den Zugang zu KI-Rechenleistung und Daten auf Alps auch für Start-ups, KMU und den öffentlichen Sektor verbreitern soll. Die Projektseite nennt unter anderem Dienste für das Anpassen und Betreiben von Modellen als Arbeitsfelder. Daraus folgt noch keine pauschale Zusage, dass eine Schweizer Firma diese Dienste heute schon beziehen kann. [6]

Vergleich der Zugangswege Swiss AI Initiative, ETH AI Foundry, Swisscom und HEARTS mit Adressaten, Stand und Grenzen.
Vier dokumentierte Zugangswege und die jeweilige Grenze ihrer Zusage. Bild: Ingomar Clemens Bensberg.

Drei Aufgaben, drei Engpässe

«Rechenleistung» klingt nach einer Ware mit einem Preis pro Stunde. Für KI-Projekte beschreibt das Wort jedoch mindestens drei verschiedene Aufgaben. Beim Training eines Grundmodells müssen viele Prozessoren, Daten und Fachleute zusammenspielen. Bei der Anpassung eines vorhandenen Modells zählt, ob passende Daten und Testverfahren bereitstehen. Beim laufenden Beantworten von Anfragen werden Antwortzeit, Verfügbarkeit und Kontrolle wichtig.

Diese Unterschiede sind eine redaktionelle Einordnung, keine Rangliste von Anbietern. Eine Angabe in Grafikprozessorstunden beschreibt zugeteilte Nutzungszeit. Sie sagt für sich allein weder, welche Hardware verfügbar ist, noch wie gut ein Modell eine Aufgabe löst. Ein Forschungsprojekt kann Ergebnisse veröffentlichen, ohne zugleich einen Kundendienst mit vertraglich zugesicherter Verfügbarkeit zu betreiben.

Drei Aufgaben der KI-Rechenleistung: Grundmodell trainieren, Modell anpassen und laufend Antworten liefern.
Grundmodell trainieren, Modell anpassen und Antworten liefern – drei verschiedene Kapazitätsfragen. Bild: Ingomar Clemens Bensberg.

Strom ist kein Zugangsschein

Auch die Energiebilanz liefert keine Abkürzung. Ein im Auftrag von EnergieSchweiz erstellter Bericht schätzt den Stromverbrauch der erfassten Schweizer Rechenzentren für 2024 auf knapp 2,1 Terawattstunden. Davon entfielen 44 Prozent auf kommerzielle Anbieter, 56 Prozent auf dedizierte und interne Zentren. Der Bericht hält fest, dass KI im Stromverbrauch bisher eine untergeordnete Rolle spielt und grosses Modelltraining im Inland kaum stattfindet. [8]

Diese Werte betreffen Rechenzentren insgesamt: Cloud-Dienste, ausgelagerte IT und interne Systeme sind darin enthalten. Aus Terawattstunden lässt sich weder die verfügbare KI-Kapazität noch der Zugang eines einzelnen Unternehmens berechnen. Die Grafik macht genau diese Grenze sichtbar. Der frühere Zündstoff-Beitrag «Rechenzentren und Strom» untersuchte den Strom- und Netzanschluss. Hier ist die anschliessende Frage: Wer erhält die Rechenzeit auf einer bestehenden Anlage? [8]

BFE-Werte für 2024: knapp 2,1 Terawattstunden in erfassten Rechenzentren; 44 Prozent kommerziell, 56 Prozent dediziert und intern.
Stromverbrauch der erfassten Schweizer Rechenzentren 2024 – mit der Grenze der Aussage. Bild: Ingomar Clemens Bensberg.

Ein weiterer Zugang liegt im Lieferweg

Bevor ein Rechenzentrum überhaupt Kapazität zuteilen kann, muss es geeignete Technik beschaffen. Amerikanische Exportregeln sind deshalb Teil der Lage. Die geprüften BIS-Texte belegen keine allgemeine Sperre der Schweiz. Die US-Handelsbehörde BIS kündigte 2025 an, die neuen Pflichten ihrer sogenannten AI Diffusion Rule nicht durchzusetzen. In einem Hinweis vom Mai 2026 präzisierte sie zugleich bestehende Bewilligungspflichten für bestimmte fortgeschrittene Rechenprodukte, wenn der Empfänger oder dessen oberste Muttergesellschaft in der Ländergruppe D:5 oder Macau sitzt. [9, 10]

Die Reichweite solcher Regeln hängt vom Produkt, vom Empfänger und von der Verwendung ab. Bei einem Empfänger mit einer Muttergesellschaft in einer erfassten Ländergruppe kann eine Bewilligung nötig sein, auch wenn sein eigener Standort ausserhalb liegt. Eine einfache Regel allein nach Schweizer Adresse wäre daraus nicht abzuleiten. Das Recht entscheidet über manche Türen; die tatsächliche Zuteilung und der Betrieb über weitere.

Wer verteilt den Standortvorteil?

Der Schweizerische Wissenschaftsrat empfahl im Mai 2026 eine nationale Strategie für KI-Recheninfrastruktur. Er versteht unter Rechenressourcen nicht bloss Geräte, sondern auch Dienstleistungen und Personal, die sie nutzbar machen. Vorgeschlagen werden miteinander verbundene Ebenen von regional bis international sowie eine dauerhafte Finanzierung. [7]

Damit verschiebt sich die Standortfrage. Entscheidend ist nicht allein, wie viele Prozessoren in der Schweiz stehen. Wer legt Forschungszwecke und Zugangsbedingungen fest? Wer trägt die Kosten der technischen Betreuung? Wer kann einen Versuch in einen belastbaren Dienst überführen? Und wer darf darüber entscheiden, wenn mehrere Vorhaben dieselbe knappe Kapazität beanspruchen?

Eine Firma kann heute einen kommerziellen Dienst beziehen, ein ETH-nahes Team kann sich für ein Programm bewerben, und Forschende können Rechenzeit beantragen. Diese Wege schaffen Möglichkeiten. Sie belegen noch nicht, dass jeder Anspruch zur richtigen Zeit, in der passenden Umgebung und für denselben Zweck erfüllt wird.

Vielleicht liegt die Grenze zwischen Rechenleistung und Standortmacht genau dort. Welche Vorhaben möchten wir mit gemeinsam finanzierter Infrastruktur ermöglichen? Welche Zugangsregeln können wir begründen? Und woran erkennen wir, ob aus zugeteilter Zeit eine Fähigkeit geworden ist, die auch nach dem ersten Versuch trägt?

Quellen

  1. ETH AI Center, AI Foundry: ETH Zurich launches its first dedicated programme for AI spin-offs (2. Oktober 2026), ethz.ch.
  2. ETH AI Center, AI Foundry (laufende Programmseite, abgerufen am 11. Oktober 2026), ethz.ch.
  3. Swiss AI Initiative, Compute Grants & Calls for Collaboration (laufende Programmseite, abgerufen am 11. Oktober 2026), swiss-ai.org.
  4. CSCS, Alps Infrastructure (technische Dokumentation, abgerufen am 11. Oktober 2026), cscs.ch.
  5. Swisscom, Swiss AI Platform (Anbieterseite, abgerufen am 11. Oktober 2026), swisscom.ch.
  6. CSCS, HEARTS (Projektseite, abgerufen am 11. Oktober 2026), cscs.ch.
  7. Schweizerischer Wissenschaftsrat, Schweizerischer Wissenschaftsrat empfiehlt nationale KI-Infrastrukturstrategie (12. Mai 2026), wbf.admin.ch.
  8. EnergieSchweiz/BFE, Rechenzentren in der Schweiz – Stromverbrauch und Effizienzpotenzial, Kurzbericht (1. Mai 2026; Bezugsjahr 2024), bfe.admin.ch, PDF.
  9. Bureau of Industry and Security, Department of Commerce Announces Rescission of Biden-Era Artificial Intelligence Diffusion Rule (13. Mai 2025), bis.gov.
  10. Bureau of Industry and Security, Guidance Regarding Enforcement of License Requirements for Advanced Computing Items (31. Mai 2026), bis.gov, PDF.