Im März 2026 veröffentlicht das Staatssekretariat für Wirtschaft in Bern eine Bestandsaufnahme der Regulierungskosten. Die Schweiz schneidet in einem Wettbewerbsranking bei Bürokratie gut ab; bei einzelnen OECD-Massen für Unternehmensgründung und administrative Vereinfachung verliert sie Plätze. Gleichzeitig bereitet der Bund eigene Regeln für künstliche Intelligenz vor. Ein Unternehmen, das zwischen Zürich und München wählt, sieht also weder hier völlige Freiheit noch dort nur Verbote. Welche Unterschiede zählen, wenn aus einem Forschungsvorhaben ein Geschäft werden soll? [1][2]
Auf einen Blick
Ein Schweizer Sitz kann für einen Dienst mit ausschliesslich Schweizer Kunden regulatorischen Spielraum bieten. Für EU-Geschäfte können die Regeln des EU AI Act unabhängig vom Firmensitz greifen. Welche KI-Vorschriften künftig über einzelne Abkommen des Pakets Schweiz–EU relevant werden, können wir derzeit nicht abschliessend beurteilen. Dieser Punkt muss für einen belastbaren Standortvergleich geklärt werden. [2][3][20][23]
Steuern, Löhne, Lebenshaltung, Stromanschluss und kommerzielle Rechenzeit gehören in dieselbe Unternehmensrechnung. Die kantonal verschiedenen Schweizer Gewinnsteuern können für profitable kleinere Firmen attraktiv sein; Deutschland hat ebenfalls Steuererleichterungen beschlossen. Ein allgemeiner Prozentvergleich wäre irreführend. [6][7][8]
Die Schweiz hat starke Forschung und den Supercomputer Alps. Das belegt noch keinen dauerhaft bezahlbaren Betrieb für jedes Start-up. Deutschland und die EU fördern ihrerseits KI-Infrastruktur. Der sinnvolle Vergleich beginnt deshalb beim konkreten Geschäftsmodell. [11][12][13]
Was soll hier entstehen?
Drei denkbare Unternehmen machen die Unterschiede sichtbar: ein Forschungsteam in Lausanne, ein Anbieter für Schweizer Versicherungen in Zürich und ein Verkäufer von Bewerbungssoftware für Kunden in Deutschland. Alle drei könnten in der Schweiz gegründet sein. Ihre Standortrechnung fiele dennoch anders aus.
Für das Forschungsteam zählen wissenschaftliche Partner, Talente und Rechenzeit. Der Versicherungsanbieter braucht neben Fachkräften vor allem Kundenzugang, belastbare Verträge und eine kontrollierbare Verarbeitung sensibler Daten. Beim dritten Unternehmen wird der EU-Markt Teil des Rechtsrahmens, selbst wenn die Entwicklung in der Schweiz bleibt. Der Vergleich muss deshalb mit dem Produkt und dessen Kunden beginnen, nicht mit einer Rangliste der Länder.
Das ist auch die Grenze des Begriffs Wirtschaftsfreiheit. Ein allgemeiner Index misst nicht, wie schnell eine konkrete Firma ein Produkt testen, zulassen und verkaufen kann. Die OECD sieht die Schweizer Produktmarktregulierung insgesamt etwa beim Durchschnitt ihrer Mitgliedsländer und nennt Verbesserungsbedarf bei administrativen Anforderungen an Gründer. Das passt schlecht zur einfachen Vorstellung einer durchweg unbürokratischen Schweiz. [4]
Recht folgt dem Markt
Die Schweiz hat noch kein umfassendes eigenes KI-Gesetz nach dem Muster des EU AI Act. Bestehendes Datenschutz-, Produkt-, Arbeits- und Branchenrecht gilt weiter. Der Bund bereitet eine Vorlage zur Umsetzung der KI-Konvention des Europarats vor. Der AI Act erfasst auch Anbieter aus Drittstaaten, wenn sie KI-Systeme oder allgemeine Modelle in der EU auf den Markt bringen; er kann ebenso greifen, wenn die Ausgabe eines Systems dort verwendet wird. Ein Standortvorteil aus unterschiedlichen Regeln entsteht also vor allem dort, wo Produkt und Kunden ihn zulassen. [2][3]
Für die Bilateralen III ist die wirtschaftliche Folge noch nicht abschliessend geklärt. Die dynamische Rechtsübernahme betrifft bestimmte Binnenmarktabkommen. Ob und in welchem Umfang KI-Anforderungen künftig bei Produkten mit KI-Komponenten über ein solches Abkommen relevant werden, muss mit den zuständigen Stellen geklärt werden. Gerade für Hersteller könnte eine Angleichung den EU-Zugang erleichtern und zugleich Schweizer Sonderwege begrenzen. Der begleitende Artikel «Wie viel KI-Recht kommt mit?» untersucht diese offene Schnittstelle und internationale Alternativen genauer. [20][21][22][23]
Das Steuersignal
Im Oktober rückte in Deutschland eine mögliche Besteuerung von KI-Umsätzen in die Schlagzeilen. Der öffentlich berichtete Vorstoss stammte von Digitalminister Karsten Wildberger. Später betonte er, dass es ihm zunächst um Wachstum und um eine längerfristige Diskussion gehe. Auch Finanzminister Lars Klingbeil zeigte sich laut einer Presseschau offen für die Idee. Ein beschlossenes Gesetz oder ein belastbarer Entwurf für eine besondere KI-Steuer liegt damit nicht vor. Der Unterschied zwischen Umsatz, Gewinn und gewöhnlicher Unternehmensbesteuerung ist für den Standortvergleich wesentlich: Sie belasten unterschiedliche Tätigkeiten und Firmenphasen. [5]
Deutschland sendet zur selben Zeit ein anderes Steuersignal. Das 2025 in Kraft getretene Investitionsprogramm erlaubt für bestimmte Investitionen eine beschleunigte Abschreibung. Ab 2028 soll der Körperschaftsteuersatz schrittweise von 15 auf 10 Prozent sinken. Das Finanzministerium beziffert die gesamte Unternehmenssteuerbelastung danach für 2032 auf knapp 25 statt derzeit knapp 30 Prozent. Eine künftige KI-Abgabe könnte diese Rechnung ändern. Gegenwärtig wäre es falsch, sie bereits einzupreisen. [7]
In der Schweiz setzen Bund, Kantone und Gemeinden die Gewinnsteuer zusammen. Kanton und Gemeinde unterscheiden sich; der effektive Satz hängt zudem von den Abzügen und der konkreten Firma ab. Für grosse multinationale Gruppen ab der massgebenden Umsatzschwelle greift die Mindestbesteuerung von 15 Prozent. Weder die deutsche Gesamtbelastung noch ein einzelner Schweizer Kantonssatz sollten als zwei Balken derselben Grafik erscheinen. [6][8]
Für ein Start-up ohne Gewinn ist ohnehin eine andere Grösse dringlicher: Wie lange reicht das Kapital für Löhne, Räume und Rechenleistung? Steuerplanung kann wichtig werden. Zuerst muss das Unternehmen den nächsten Entwicklungsschritt finanzieren.
Strom ist noch kein Rechner
Das Bundesamt für Energie schätzt den Stromverbrauch der Schweizer Rechenzentren für 2024 auf knapp 2,1 Terawattstunden. Das zeigt, dass Rechenzentren ein realer Teil des Stromsystems sind. Für eine Neuansiedlung beantwortet die Jahreszahl aber weder die Frage nach dem Preis eines konkreten Vertrags noch jene nach einem verfügbaren Netzanschluss. In Deutschland nennt die Bundesnetzagentur geeignete Anschlusspunkte ebenfalls als Standortfaktor. Der Engpass kann lokal sein, auch wenn ein Land insgesamt genügend Strom erzeugt. [9][10]
Die Schweiz verfügt mit Alps am nationalen Supercomputing-Zentrum über eine leistungsfähige Forschungsinfrastruktur. Forschende können darauf Modelle entwickeln; CSCS baut Dienste für die akademische Gemeinschaft aus. Der Weg vom Forschungszugang zum dauerhaften kommerziellen Betrieb führt jedoch über Zuteilung, Bedingungen, Fachwissen und verlässliche Kosten. Deutschland profitiert umgekehrt vom Aufbau europäischer KI-Fabriken; die EU hat 2026 zusätzlich einen Aufruf für grosse KI-Rechenanlagen gestartet. Das sind Programme und Ausbaupläne, keine Zusage für jedes einzelne Unternehmen. [11][12][13]
Die passende Standortfrage lautet deshalb nicht, wo die grösste Maschine steht. Sie lautet: Wann erhält dieses Unternehmen die benötigte Leistung, zu welchen Bedingungen und mit welchem Ausweichweg?
Menschen, Geld und Verfahren
ETH und EPFL, Forschungspartner und die Nähe zu spezialisierten Industrien sind für die Schweiz starke Ausgangspunkte. Innosuisse kann wissenschaftsbasierte Projekte von Start-ups vor dem Markteintritt fördern und bei ihrem Programm einen Teil der direkten Projektkosten übernehmen. Die Schweiz ist seit dem Programmjahr 2025 wieder mit Horizon Europe und Digital Europe assoziiert. Ihre Forschung steht somit nicht ausserhalb dieser europäischen Programme. [14][15]
Deutschland bietet dafür einen grösseren Heimatmarkt und eigene Forschungsförderung. Die EU will mit ihren KI-Fabriken auch jungen Unternehmen Zugang zu Infrastruktur geben. Ob ein Schweizer oder ein deutscher Förderweg schneller und grosszügiger ist, lässt sich ohne dasselbe Projekt und dieselben förderfähigen Kosten nicht entscheiden. Eine Förderzusage ersetzt zudem kein privates Wachstumskapital und keinen ersten Kunden. [13][16]
Fachkräfte sind ebenso wenig eine einzige Kennzahl. Die Schweiz kann international rekrutieren, ist bei Arbeitskräften aus Drittstaaten aber an Zulassungsregeln und Kontingente gebunden. Deutschland hat mit der Blauen Karte EU eigene Wege auch für qualifizierte IT-Fachkräfte. Für eine Standortrechnung zählen daher nicht nur Gehalt und Hochschulrang, sondern die Zeit bis zur Einstellung, die Verfügbarkeit eines Teams und die Kosten des Lebens vor Ort. Eurostat zeigt das hohe Schweizer Preisniveau; ein allgemeiner Preisindex ist allerdings noch keine Lohnrechnung für KI-Fachkräfte. [17][18][19]
Bei Gründung und Bewilligung lohnt derselbe genaue Blick. Die Schweizer Verwaltung kann kurze Wege bieten. Die OECD und das SECO dokumentieren zugleich administrative Lasten. Deutschland arbeitet an Entlastungen, leidet aber ebenfalls unter langwierigen Verfahren. Eine ehrliche Messung würde für denselben Firmentyp die Zeit vom Beschluss bis zum arbeitsfähigen Betrieb erfassen: Registereintrag, erste Anstellung, Datenverträge, Netzanschluss und erster Verkauf. Erst dann wird aus «Bürokratie» eine vergleichbare Grösse. [1][4]
Vier Prüfungen statt eines Siegers
Der Standortvergleich braucht vier Prüffragen. Erstens: Wo sind die Kunden, und welches Recht folgt dem Produkt zu ihnen? Zweitens: Wie viel Kapital verbrauchen Fachkräfte, Räume und Rechenleistung bis zum ersten tragfähigen Umsatz? Drittens: Welcher Zugang zu Forschung und Förderung lässt sich tatsächlich in einen stabilen Dienst überführen? Viertens: Welche Fristen und Pflichten gelten für genau diese Anwendung statt für «KI» im Allgemeinen?
Für ein Forschungsteam kann die Schweiz die stärkere Antwort sein. Für einen Dienst mit ausschliesslich Schweizer Kunden kann ihr eigener Rechtsrahmen einen Vorteil geben. Ein Unternehmen, das schnell im EU-Binnenmarkt wachsen will, könnte Deutschland näher am Kunden und an bestimmten Förderwegen finden. Jede dieser Aussagen bleibt eine Möglichkeit, bis reale Firmenrechnungen und Verfahren verglichen sind.
Vielleicht liegt die entscheidende Grenze zwischen Standortversprechen und dem nachweisbaren Spielraum eines konkreten Unternehmens. Die offene Frage zur künftigen KI-Rechtsübernahme gehört zu dieser Rechnung. Sie sollte weder als gesicherter Vorteil noch als bereits verlorene Freiheit verbucht werden.