Auf einen Blick
Schweizer Schulen erproben generative KI bereits in verschiedenen Formen. Zürich testet mehrere Anwendungen in einem kantonalen Projekt, Luzern hat einen Dienst an zwei Pilotschulen evaluiert, Basel-Stadt verbindet eine schulweite Einführung mit einer produktunabhängigen Governance.
Ein persönliches Abonnement ist rasch eingerichtet. Es überlässt die Prüfung von Nutzungsbedingungen, Datenflüssen, Löschung und Anbieterwechsel jedoch weitgehend dem einzelnen Benutzer. Ein zentraler Dienst kann Prüfungen bündeln, braucht dafür aber Finanzierung, Betrieb und eine Instanz, die über zugelassene Modelle entscheidet.
Zwischen beiden Polen liegen Schulverträge, gemeinsame Freigaben, Dienstekataloge und geschützte Sandboxes. Die Frage ist deshalb nicht nur, welche KI gut antwortet. Wer darf sie für welche Daten freigeben – und wer bleibt verantwortlich, wenn sich der Dienst ändert?
Ein Konto ist schnell eröffnet
Ein Lehrer kann mit einem persönlichen Konto in wenigen Minuten Aufgabenvarianten formulieren oder einen Text vereinfachen lassen. Eine Gemeinde kann einen Assistenten für Protokollentwürfe testen. Ein kantonales Amt kann öffentliche Dokumente zusammenfassen.
Solange nur frei zugängliche Inhalte eingegeben werden, bleibt das Risiko begrenzt. Doch die Grenze ist im Alltag nicht immer sichtbar. Ein Arbeitsblatt kann einen Namen enthalten. Ein Feedback kann Rückschlüsse auf Lernstand oder Verhalten zulassen. Eine scheinbar anonyme Fallbeschreibung kann durch Ort, Alter und besondere Umstände wieder einer Person zugeordnet werden.
Die Zürcher Datenschutzstelle hält fest, dass bereits Nutzungsdaten eines Schülers Personendaten sein können. Aus Häufigkeit und Inhalt der Anfragen könne sogar ein Persönlichkeitsprofil entstehen. Die Schule bleibt für die Bearbeitung verantwortlich. Der externe Anbieter übernimmt diese Verantwortung nicht einfach mit dem Abonnement.
Was bereits erprobt wird
Die Kantone reagieren nicht einheitlich, aber auch nicht planlos. Das Zürcher Mittelschul- und Berufsbildungsamt begann 2024 mit Bedarfserhebung und Vorprüfung. Seit 2025 beziehungsweise 2026 testet es unter anderem Fobizz, to-teach.ai, Brian und FelloFish. Ziel ist ein dynamischer Katalog evaluierter Anwendungen und ein klarer Beschaffungs- und Supportprozess.
Im Kanton Luzern testeten zwei Pilotschulen Fobizz. Der Evaluationsbericht beschreibt Nutzung vor allem für Unterrichtsvorbereitung, Texte, Ideen und Materialien. Als Hürden nannten Teilnehmer unter anderem Zeit, Einarbeitung, Preis, Fehleranfälligkeit und fehlenden Mehrwert. Der geschützte Rahmen wurde zugleich als Vorteil wahrgenommen. Ein Pilot beantwortet damit nicht nur die Frage, ob ein Dienst funktioniert. Er zeigt auch, ob Schulen ihn tatsächlich brauchen.
Basel-Stadt wählte einen anderen Weg. Das Projekt GovAI ED BS verbindet eine produktunabhängige Richtlinie mit einem freigegebenen Produkt. Für kantonale Mitarbeiter entsteht zudem eine interne KI-Plattform; laut kantonaler Richtlinie dürfen bestimmte Anwendungen dort Daten bis zu erhöhtem Schutzbedarf verarbeiten. Der Bund verfolgt mit KOBY ebenfalls einen internen Ansatz: Modelle und Prompts sollen auf eigener Infrastruktur bleiben.
Sind dies Vorbilder für Schulen – oder Lösungen, deren Betrieb kleine Gemeinden gerade nicht selbst tragen können?
Sieben Wege zur gleichen Frage
Ein persönliches Einzelabonnement bietet Geschwindigkeit und grosse Experimentierfreiheit. Verträge, Kontentrennung und Löschung bleiben aber schwer institutionell kontrollierbar.
Ein Vertrag einer einzelnen Schule oder Amtsstelle schafft verwaltete Zugänge und klarere Regeln. Dafür muss jede Institution fachliche, rechtliche und technische Kompetenz aufbauen oder einkaufen.
Eine schulübergreifende oder kommunale Freigabe verteilt diesen Aufwand auf mehrere Stellen. Sie kann gemeinsame Schulung ermöglichen, muss aber unterschiedliche Bedürfnisse zusammenbringen.
Ein kantonaler Rahmenvertrag oder Dienstekatalog bündelt Verhandlungsmacht und Prüfung. Er kann kleine Schulen entlasten. Zugleich besteht die Gefahr, dass ein langsamer Freigabeprozess neue Anwendungen erst erreicht, wenn Lehrer sie längst anderswo ausprobieren.
Ein gemeinsamer öffentlicher KI-Dienst könnte Identitäten, Protokollierung und Datenhaltung kontrollieren. Eine Plattform mit mehreren zugelassenen Modellen könnte zusätzlich den Wechsel erleichtern. Beides verlangt jedoch dauerhaften Betrieb, Schnittstellen und Regeln dafür, wer ein Modell aufnimmt oder entfernt.
Der vollständige Verzicht auf externe generative KI für sensible Aufgaben vermeidet bestimmte Datenflüsse. Er löst nicht die Frage, wie Mitarbeiter öffentlich verfügbare Werkzeuge ausserhalb der offiziellen Umgebung nutzen – und wie Schulen den kompetenten Umgang mit KI vermitteln sollen.
Verträge sind keine Ampel
Educa verhandelt Rahmenvereinbarungen für den Bildungsraum. Die eigene Dokumentation zeigt aber eine wichtige Grenze: Eine vertragliche Vereinbarung ist nicht automatisch eine vergaberechtliche Grundlage für den Bezug von Lizenzen. Ein 2025 erteilter Microsoft-Zuschlag wurde nach dem Rückzug des Anbieters 2026 aufgehoben. Datenschutz, Vertragsqualität und öffentliches Beschaffungsrecht sind verschiedene Prüfungen.
Auch ein Datenstandort in der Schweiz beantwortet nicht alle Fragen. Der EDÖB nennt zusätzlich Weisungsbindung, Unterauftragsbearbeiter, Sicherheitsmassnahmen, Auslandbekanntgabe, Unterstützung bei Auskunftsgesuchen sowie Rückgabe und Löschung am Vertragsende. Bei einem Anbieterwechsel zählt deshalb nicht nur, ob Dokumente exportiert werden können. Lassen sich auch Konten, Protokolle, gespeicherte Eingaben und abgeleitete Daten nachvollziehbar entfernen?
Was darf in welches System?
Öffentliche Informationen lassen sich eher in einen freigegebenen allgemeinen Dienst geben. Interne Dokumente verlangen bereits eine institutionelle Regel und einen geprüften Vertrag. Bei Personendaten kommt die gesetzliche Grundlage hinzu. Für Lernstände, Bewertungen, schulpsychologische Angaben, Personal- oder Falldaten gelten höhere Anforderungen.
Eine allgemeine Schweizer Ampel wäre dennoch irreführend. Öffentliche Schulen unterstehen den kantonalen Datenschutzgesetzen. Zuständigkeiten und konkrete Freigaben können sich unterscheiden. Selbst innerhalb eines Produkts können Chat, integrierte Assistenz und zusätzliche Erweiterungen andere Datenwege öffnen.
Vielleicht braucht es deshalb weniger eine statische Produktliste als ein wiederholbares Verfahren: Datenklasse bestimmen, Zweck und Rechtsgrundlage prüfen, Vertrag und Technik bewerten, Pilot begrenzen, Nutzung beobachten und den Ausstieg testen.
Erproben ohne blinden Fleck
Ein Verbot kann klare Grenzen setzen. Wenn der Bedarf bleibt, könnte es Versuche jedoch in persönliche Konten verschieben. Freie Einzelabonnements fördern Experimente, machen deren Umfang aber für Schule und Verwaltung schwer sichtbar. Ein geregelter Experimentierraum verspricht einen Mittelweg, ist jedoch weder kostenlos noch automatisch sicher.
Wer finanziert die gemeinsame Prüfung? Wer trägt die Kosten einer Sandbox, die vielleicht nur zeitweise genutzt wird? Wie oft muss ein Dienst neu beurteilt werden? Und dürfen kleine Schulen von einer kantonalen Freigabe abweichen, wenn ihr pädagogischer Bedarf anders aussieht?
Die entscheidende Grenze verläuft möglicherweise nicht zwischen zentraler und dezentraler Beschaffung. Sie liegt zwischen sichtbaren und unsichtbaren Zuständigkeiten. Welche Versuche möchten wir lokal ermöglichen? Welche Prüfungen möchten wir gemeinsam bezahlen? Und bei welchen Daten möchten wir auch auf einen bequemen externen Dienst verzichten?