Politik

Wer betreibt die Schweizer KI?

Welche Trägerschaft verbindet öffentliche Kontrolle, föderale Zuständigkeiten und technische Erneuerung?

Im Kanton Zürich dürfen Schulen künstliche Intelligenz erproben. Starre Regeln würden der Entwicklung kaum folgen, schreibt das Volksschulamt. Zugleich bleiben die Schulen für Datenschutz und rechtmässigen Einsatz verantwortlich. Was geschieht, wenn jede Schule, Gemeinde oder Amtsstelle ihre eigene Lösung auswählt?

Fachleute aus Verwaltung, Bildung, Forschung und Technik beraten über die Schichten einer öffentlichen Schweizer KI-Infrastruktur.
Eine öffentliche KI verbindet Rechenleistung, Modelle, Plattformen und Fachanwendungen.

Auf einen Blick

Die Schweiz verfügt über Rechenleistung, offene Modelle und Cloud-Infrastruktur. Betrieben werden diese Bausteine von unterschiedlichen Institutionen.

Ein zentraler Betreiber könnte Sicherheit und Standards vereinheitlichen. Ein föderales oder gemischtes Modell könnte näher an den unterschiedlichen Aufgaben liegen, würde aber mehr Abstimmung verlangen.

Die Frage lautet deshalb nicht nur, wem die Infrastruktur gehört. Wer entscheidet über Modelle, Daten, Kosten und Änderungen – und wer kann den Betrieb übernehmen, wenn ein Anbieter ausfällt?

Viele Bausteine, kein Betreiber

Matrix der technischen Schichten einer öffentlichen KI-Infrastruktur mit beteiligten Akteuren und offenen Betreiberfragen.
Rechenleistung, Grundmodelle, Plattformen und Fachanwendungen liegen heute bei unterschiedlichen Akteuren. Bild: Ingomar Clemens Bensberg.

Die Bundeskanzlei koordiniert die digitale Transformation und die KI-Strategie des Bundes. Departemente und Fachämter bleiben für ihre Aufgaben verantwortlich. Das Bundesamt für Informatik und Telekommunikation baut die Swiss Government Cloud. ETH Zürich, EPFL und das CSCS entwickeln mit Partnern Apertus und betreiben wissenschaftliche Recheninfrastruktur.

Ist das bereits ein verteiltes Betriebsmodell? Oder sind es einzelne Bausteine, zwischen denen Auftrag, Finanzierung und Haftung noch nicht gemeinsam geregelt sind?

Die Swiss Government Cloud wird vom Bund aufgebaut, könnte technisch aber auch Kantonen und Gemeinden dienen. Die Digitale Verwaltung Schweiz wird von Bund und Kantonen gemeinsam getragen, besitzt gegenüber den Gemeinwesen aber keine allgemeine Weisungsbefugnis.

Wer dürfte also entscheiden, welche KI für eine Schule, ein Gericht oder ein Bundesamt geeignet ist?

Sechs mögliche Träger

Vergleich von sechs Trägermodellen mit möglichen Stärken, Nachteilen und jeweils einer offenen Kernfrage.
Kein Trägermodell maximiert Kontrolle, Tempo, Nähe und Wettbewerb zugleich. Bild: Ingomar Clemens Bensberg.

Ein Bundesbetrieb könnte Standards und Sicherheit bündeln. Könnte er kantonale Aufgaben ausreichend abbilden?

Ein Bund-Kantone-Verbund könnte Mitsprache und gemeinsame Finanzierung sichern. Würden seine Entscheide schnell genug fallen?

Ein Hochschulmodell könnte offene Forschung und technische Kompetenz verbinden. Sind ETH, EPFL und CSCS aber für einen dauerhaften Verwaltungsdienst mit geregelter Haftung eingerichtet?

Eine öffentlich-rechtliche Anstalt könnte einen klaren Auftrag erhalten. Entstünde damit auch eine neue Organisation mit hohen Fixkosten?

Eine gemischtwirtschaftliche Gesellschaft könnte staatliche Kontrolle mit privater Betriebserfahrung verbinden. Wer hätte im Konfliktfall das letzte Wort?

Eine offene Infrastruktur mit privaten Anbietern könnte Wettbewerb erhalten. Wie offen bliebe sie, wenn Schnittstellen oder Datenformate doch von einem Anbieter bestimmt würden?

Wenn Schule und Verwaltung selbst einkaufen

Vier Stufen vom persönlichen KI-Abonnement über lokale Freigabe und Dienstekatalog bis zur gemeinsamen Plattform mit Sandbox.
Zwischen Einzelabo und gemeinsamer Plattform verändert sich das Verhältnis von lokaler Freiheit und gemeinsamer Kontrolle. Bild: Ingomar Clemens Bensberg.

Die Schulen kennen diese Spannung bereits. Die Zürcher Datenschutzstelle hält WhatsApp für die Kommunikation zwischen Schulpersonal und Schülern für unzulässig. Für Google Workspace verlangt sie Verträge, geeignete Einstellungen, Schulung und transparente Information. Bei Microsoft 365 kann es nötig sein, besonders schützenswerte Daten ausserhalb der Anbietercloud zu halten und integrierte KI-Funktionen zu deaktivieren.

Ähnliche Fragen stellen sich in Gemeinden und kantonalen Ämtern. Darf ein Sozialdienst Fallnotizen in einen allgemeinen Assistenten eingeben? Kann ein Bauamt Pläne zusammenfassen lassen? Darf eine Personalstelle Bewerbungen über ein eigenes Onlinekonto auswerten? Der Bund ordnet Cloud-Dienste nach Schutzstufen. Doch kleinere Stellen verfügen nicht überall über dieselbe technische und rechtliche Kompetenz.

Die Beispiele beweisen kein Handeln ohne Strategie. Sie zeigen, wie schnell Werkzeuge zum Alltag gehören. Was geschieht, wenn ein Lehrer, eine Gemeinde und ein kantonales Amt je einen anderen Anbieter nutzen? Entstünde Vielfalt – oder eine Schatteninfrastruktur aus Konten, Prompts und Datenwegen?

Zwischen Verbot und Einzelabo

Ein freies Einzelabo ermöglicht schnelle Versuche, überlässt Prüfung und Risiko aber dem einzelnen Benutzer. Eine lokale Freigabe durch Schule, Gemeinde oder Amt liegt näher am Bedarf, verlangt jedoch überall rechtliche und technische Kompetenz.

Ein kantonaler oder sektoraler Dienstekatalog könnte Anbieter, Verträge und Datenklassen gemeinsam prüfen. Würde er Innovation bremsen – oder gerade sichere Experimente ermöglichen?

Eine gemeinsame öffentliche Plattform könnte geprüfte Modelle, Identitäten und geschützte Arbeitsräume anbieten. Eine Sandbox könnte lokale Erprobung erlauben, ohne dass sensible Eingaben in persönliche Konten gelangen. Doch wer würde über die zugelassenen Modelle entscheiden, wer die laufenden Kosten tragen und wer einen Anbieter wieder entfernen?

Kontrolle ohne Stillstand

Aufsichtsmodell mit Parlament, Finanzkontrolle, Datenschutz, technischer Prüfung und verantwortlicher Fachstelle rund um den KI-Betrieb.
Mehrere Kontrollen greifen auf den Betrieb zu. Offen bleibt, wer sie zu einer verantwortlichen Entscheidung zusammenführt. Bild: Ingomar Clemens Bensberg.

Für die Swiss Government Cloud bestehen Projektsteuerung, Finanzkontrolle und parlamentarische Berichterstattung. Beim Einsatz von KI kommen Datenschutz, Informationssicherheit und die Verantwortung der Fachstelle hinzu. Reicht diese Aufsicht aus, oder braucht eine gemeinsame KI-Infrastruktur ein eigenes verantwortliches Organ?

Vielleicht muss nicht dieselbe Stelle alles betreiben. Rechenleistung, Modelle, Plattformen und Fachanwendungen könnten unterschiedlichen Institutionen zugeordnet bleiben. Entscheidend wäre dann, dass Aufträge, Schnittstellen und Ausstiegsmöglichkeiten zusammenpassen.

Wer darf neue Dienste zulassen? Wer kann sie stoppen? Wer haftet für einen Ausfall oder eine ungeprüfte Änderung? Und wer stellt sicher, dass Schulen, Kantone und Ämter nicht zwischen einem zentralen Monopol und unkontrollierten Einzelabonnements wählen müssen?

Die Technik beantwortet diese Fragen nicht. Sie macht sichtbar, dass Betrieb nicht nur aus Servern besteht, sondern aus Zuständigkeit, Kontrolle und der Möglichkeit, eine Entscheidung wieder zu ändern.

Quellen

  1. Bundeskanzlei, Strategie und Hilfsmittel zum Einsatz von KI in der Bundesverwaltung (2025–2026): bk.admin.ch
  2. Bundeskanzlei, Umsetzung der Strategie Digitale Bundesverwaltung (2026): bk.admin.ch
  3. Bundeskanzlei, Cloud-Strategie, Schutzstufen und Exit-Guideline der Bundesverwaltung (2025–2026): bk.admin.ch
  4. Bundesamt für Informatik und Telekommunikation, Aufbau der Swiss Government Cloud (22. Mai 2024): bit.admin.ch
  5. Eidgenössische Finanzkontrolle, Schlüsselprojekt Swiss Government Cloud mit Schwerpunkt Business Case (2025): efk.admin.ch
  6. Digitale Verwaltung Schweiz, Organisation, gemeinsame Basisdienste, Arbeitsgruppen und Vertragsvorlagen (2024–2027): digitale-verwaltung-schweiz.ch
  7. ETH Zürich, EPFL und CSCS, Apertus 1.5 und Swiss AI Initiative (24. Juli 2026): cscs.ch
  8. Datenschutzbeauftragte des Kantons Zürich, WhatsApp, Google Workspace und Datenschutz-Reviews an Schulen (2023–2026): datenschutz.ch
  9. Kanton Zürich, Künstliche Intelligenz in der Volksschule und rechtliche Best Practices (2024–2026): zh.ch
  10. Educa, Rechtliche Auslegeordnung zu KI im Bildungsraum und Rahmenvereinbarungen (2024–2026): swisseducation.educa.ch